§1 Lieferzeit

1.1 Die angebotene Lieferzeit bezieht sich nur auf die Bauzeit des Werkzeugs. Die genaue Lieferzeit für Bestellungen ist gesondert zu erfragen.

1.2 Die Lieferzeit der Bauteile/Spritzgussteile ist abhängig von der aktuellen Auftragslage. Bitte erfragen Sie bei Bestellung die aktuelle Lieferzeit.

§2 Auftragsbestätigung

2.1 Nach Eingang der schriftlichen Bestellung und Klärung aller technischen Details sowie Vorlage einer von Ihnen geprüften und freigegebenen Zeichnung bzw. nach Erhalt von endgültigen 2- bzw. 3D-Daten, die notwendige Entformschrägen bereits beinhalten, erhalten Sie von uns eine Auftragsbestätigung.

2.2 Im Interesse einer zügigen Abwicklung bieten wir im Rahmen unseres Angebotes die Richtigstellung von Funktionsmaßen sowie nach Absprache auch das Einbringen von Entformschrägen an.

2.3 Die Erfüllung des Auftrages erfordert ein Freigabeverfahren, in dem mögliche Abweichungen festgestellt werden. Eine 100 % -ige Zeichnungserfüllung ist nicht immer erreichbar. Für die Funktionsfähigkeit und die Eignung des Kunststoffteils übernehmen wir keine Haftung. Maßgenauigkeit für Thermoplaste nach DIN 16742

.

§3 Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Wir übernehmen für die Ausbringungsmenge des Werkzeuges die kostenfreie Pflege und Wartung.

3.2 Der Teilepreis/Werkzeugpreis gilt, sofern sich keine sonstigen nachträglichen Änderungen an den Parametern des Angebots / Materialeinkaufspreise ergeben. Des Weiteren versteht sich der Teilepreis bei geschlossener Bestellung und Abnahme in der jeweiligen Losgröße.

3.3 Werkzeugpreisangebote verlieren ihre Gültigkeit, wenn das Werkzeug nicht für eine Fertigung der Spritzgussteile intern bestimmt sein sollte.

3.4 Ein jährlicher Austausch von Datumsuhren ist im Angebot nicht enthalten. Die eventuell entstehenden Kosten werden nach Aufwand berechnet.

3.5 Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§4 Beratung und Informationen

4.1 Die angegebenen Informationen sowie Vorschläge bezüglich Rohmaterials dienen nur zur Beratung und entbinden den Interessenten nicht, Tests unter den bei ihm vorherrschenden Bedingungen sowie Anwendungsverfahren zu absolvieren.

4.2 Aus weitergeleiteten Datenblättern kann weder in Bezug auf die zu erzielenden Resultate, noch im Hinblick auf etwaige Schutzrechte Dritter eine Verbindlichkeit abgeleitet werden.

4.3 Alle Werte sind Richtwerte und werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben.

§5 Schlussbestimmungen

5.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

5.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz Nürnberg